Recht lernen in der Weiter- und Aufstiegsfortbildung
In den verschiedensten Bereichen der Weiter- und Aufstiegsfortbildung sind rechtliche Grundlagen sehr häufig Bestandteil des Lerninhalts. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wozu das Fach dient — und wie Sie es nachhaltig lernen.
Worauf kommt es an und was soll man lernen?
Allein die Regelstudienzeit von fünf Jahren zeigt, dass das juristische Handwerkszeug nicht in einem Schnellkurs erlernt werden kann. Gleichwohl enthalten die meisten Weiter- und Aufstiegsfortbildungen das Fach Recht bzw. Recht und Steuern. Dabei stellt sich die Frage, welche Ziele solche Ausbildungsbestandteile haben, wenn doch die reguläre Juristenausbildung so langwierig ist.
Aus meiner persönlichen Sicht hat das Fach im Rahmen der Weiter- und Aufstiegsfortbildung eine Sensibilisierungsfunktion. Durch die Vermittlung von grundlegenden Prinzipien und Zusammenhängen entwickelt sich zumindest ein Verständnis und Bauchgefühl für die juristische Beurteilung von Sachverhalten. Dadurch fällt Ihnen in der Praxis schneller auf, wenn etwas „komisch" ist oder „irgendwie nicht stimmt". Bereits diese Auffälligkeit veranlasst Sie zu genauerem Hinsehen oder zur Einholung weiterer (juristischer) Hilfe — und Fehler werden vermieden oder zumindest gemildert.
In der Praxis gibt es zwei konträre Lernansätze, um Prüfungsfragen erfolgreich zu beantworten:
Entweder man lernt alles auswendig und hofft, dass möglichst identische Prüfungsfragen gestellt werden. Dies erfordert sehr viel Fleiß, Aufwand und Zeit. Der Vorteil: Bei „bekannten" Fragekonstellationen ist schnell eine Antwort parat. Für den späteren beruflichen Alltag birgt diese Herangehensweise eine Gefahr, wenn man vor der Beantwortung einer juristischen Frage nicht noch einmal ins Gesetz schaut — hat sich der Gesetzestext inzwischen geändert, ist die auswendig gelernte Lösung unter Umständen nicht mehr richtig.
Ein alternativer Ansatz ist der Versuch, die Prinzipien der Gesetze und des Rechts zu verstehen. Wenn man versteht, wie das Recht „tickt", ist man einem passenden Lösungsansatz auf der Spur. Vielleicht kennen Sie den Spruch: „Zwei Juristen — drei Meinungen." Dahinter verbirgt sich der Charakter des deutschen Rechtssystems: Der Gesetzgeber definiert und regelt abstrakte Situationen und Sachverhalte. Bei der Anwendung des Rechts muss geprüft werden, ob der konkrete Lebenssachverhalt zu den abstrakten Gesetzesregelungen passt.
Dieser Lernansatz kostet zwar auch Fleiß, Zeit und Aufwand — Sie haben aber eine bessere Chance, völlig neue Situationen beurteilen zu können. Ein weiterer Vorteil ist die enge Arbeit mit dem Gesetzestext: Änderungen fallen Ihnen schneller auf, und Sie können mithilfe der gelernten Zusammenhänge einen passenden Lösungsansatz finden.
In der Praxis werden Sie eine Mischung aus beiden Ansätzen nutzen. Es wird Dinge geben, die Sie auswendig lernen oder die sich durch häufige Wiederholung automatisch einprägen. Gleichwohl empfehle ich die Beschäftigung mit den Prinzipien und Zusammenhängen des Rechtssystems — perspektivisch gewinnen Sie dadurch, nach meiner persönlichen Meinung, den längerfristigen Mehrwert.
Vergessenskurve — was ist das?
Wer kennt das nicht? Mit viel Fleiß und Mühe hat man etwas gelernt, aber bereits ein paar Tage später weiß man schon nicht mehr jedes Detail. Jeder, der einen Führerschein hat und am Straßenverkehr teilnimmt, weiß (hoffentlich), wie die Vorfahrtregeln sind. Aber wie ermittelt sich der Anhalteweg? Wie berechnen sich Reaktions- und Bremsweg, und gab es da nicht irgendwelche Faustformeln? Dieses einfache Beispiel zeigt: Lernen und Vergessen stehen immer im Zusammenhang.
Bereits Leonardo da Vinci stellte fest, dass es Nutzen bringt, nachts im Bett liegend im Geist zu wiederholen, womit man sich beschäftigt hat — man versteht die Dinge dadurch nicht nur besser, sondern erinnert sich auch leichter daran.
Hermann Ebbinghaus, ein deutscher Psychologe, veröffentlichte 1885 eine experimentelle Untersuchung, wie lange ein Mensch neu Gelerntes behält. Er maß die Anzahl der Wiederholungen in Abhängigkeit von der Zeit, die erforderlich war, damit auswendig gelernte Silbenreihen nach einer Pause fehlerfrei reproduziert wurden.
Anteil des noch abrufbaren Gelernten ohne Wiederholung, nach Ebbinghaus (1885).
Aufhalten lässt sich das Vergessen nur durch stetige Wiederholung. Jedes Wiederholen und erneute Lernen frischt das Gedächtnis auf und führt dazu, dass das Vergessen langsamer erfolgt. Daher können die zunächst engmaschigen Wiederholungen Stück für Stück mit immer längeren Pausen erfolgen. Die Vergessenskurve zeigt auch: Bereits das regelmäßige Durchblättern und Durchlesen Ihrer Lernunterlagen leistet einen wertvollen Beitrag zur Festigung des Gelernten im Gedächtnis.
Wenn Sie das Thema interessiert, empfehle ich die Seite von Werner Stangl, „Vergessen, Gedächtnis, Erinnern".
Wiederholung in der Praxis
Die Vergessenskurve lässt sich gezielt ausnutzen — durch verteiltes Wiederholen (Spaced Repetition): Statt eines einzigen langen Lernblocks wird derselbe Stoff in wachsenden Zeitabständen erneut abgerufen, kurz bevor er wieder in Vergessenheit gerät.
- Karteikarten-Prinzip: Fragen auf der Vorderseite, Antwort auf der Rückseite — klassisch auf Papier oder digital.
- Digitale Lernkarten-Apps (z. B. Anki, Quizlet) berechnen die Wiederholungsabstände automatisch anhand Ihrer Trefferquote.
- Aktives Abrufen statt passives Lesen: Sich selbst prüfen wirkt nachweislich stärker als erneutes Durchlesen der Unterlagen.
- Kurz vor dem Vergessen wiederholen: Je knapper der Abruf noch gelingt, desto stärker festigt die Wiederholung das Gelernte.
Für den Rechtsteil der Weiter- und Aufstiegsfortbildung heißt das konkret: Grundbegriffe und Prüfungsschemata eignen sich hervorragend für Karteikarten, während das Verständnis von Zusammenhängen (siehe Lernansatz b) eher durch das wiederholte Bearbeiten von Fällen gefestigt wird.
Arbeiten mit den hier angebotenen Materialien
Die hier verfügbaren Materialien sind als Ergänzung der verfügbaren Lehr- und Ausbildungsliteratur vorgesehen. Fachbücher sind häufig von vielen Erklärungen und Beschreibungen in Fließtext geprägt — das ist für die Einführung und Darstellung des relevanten Lernstoffes unabdingbar. Die hier zum Download angebotenen Grundlagenskripte sollen ergänzend Ihr erworbenes Wissen auf grafische Art und Weise strukturieren und elementare bzw. wesentliche Aspekte zusammenfassen. Viele der Schaubilder stammen aus meiner eigenen Unterrichtskonzeption.
Ein weiterer Vorteil von Schaubildern ist das Erkennen von Reihenfolgen oder Gegensätzen. Die Anwendung des Rechts und Prüfung von Sachverhalten folgt einem grundlegenden Schema.
Am wirkungsvollsten sind die Grundlagenskripte, wenn Sie sie nicht nur passiv durchlesen, sondern aktiv weiterverarbeiten: Ergänzen Sie die Schaubilder um eigene Randnotizen, tragen Sie Beispiele aus der Praxis oder aus Altprüfungen ein und markieren Sie Stellen, die Sie beim ersten Durcharbeiten nicht auf Anhieb verstanden haben. So entsteht Schritt für Schritt Ihr eigenes, individuelles Nachschlagewerk — zugeschnitten auf genau die Wissenslücken, die bei Ihnen persönlich bestehen.
Bei der Lösung bzw. Beantwortung von Erklär- oder Beschreibungsfragen ist es besonders wichtig, dass Sie den Lösungsweg darstellen. Das bedeutet: Sie legen alle Gedanken nacheinander dar — selbst wenn Antwort bzw. Zwischenergebnis noch so trivial und eindeutig sind. Führen Sie die Korrektorin oder den Korrektor gedanklich von den Grundlagen und Standardregelungen hin zu Ausnahmen und Besonderheiten, damit sie oder er am Ende Ihr Ergebnis nachvollziehen kann.
Beispielhafte Musterlösung
Hinweis: Bei der Lösung solcher Sachverhalte ist aus taktischer Sicht zunächst der Standardfall darzustellen. Regelmäßig kommt man zu dem Ergebnis, dass kein Standardfall vorliegt — somit sind im Anschluss etwaige Ausnahmeregelungen zu prüfen.
Dem 17-jährigen Thomas haben seine Eltern erlaubt, in der 20 km entfernten Nachbarstadt zu wohnen und zu arbeiten. Zudem haben die Eltern mit Thomas abgesprochen, dass er von seinem Arbeitslohn seinen Lebensunterhalt bestreiten und monatlich einen Betrag von 250 Euro „für die Zukunft" sparen muss. Den darüber hinausgehenden Arbeitslohn darf Thomas frei verwenden.
Thomas fühlt sich bereits selbständig genug und möchte nach dem Umzug so oft wie möglich seine Freundin besuchen. Sein volljähriger Kollege Michael macht ihm das verlockende Angebot, ein Auto als Schnäppchen zu kaufen. Der Pkw hat einen objektiven Wert von 3.700 Euro; Michael will ihn loswerden und vereinbart mit Thomas einen Kaufpreis von 3.500 Euro.
Kurz vor Thomas' 18. Geburtstag schließen beide den Vertrag per Handschlag und vereinbaren Ratenzahlung. Da Thomas befürchtete, dass seine Eltern dagegen sind, hat er ihnen erst an seinem 18. Geburtstag davon erzählt.
Aufgabe: Prüfen Sie, ob der geschlossene Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist.
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Vertragsschluss
Thomas und Michael haben per Handschlag einen Kaufvertrag geschlossen§ 433 BGB. Ein solcher ist formfrei möglich, da das Kaufrecht hierfür keine Form gesetzlich vorschreibt§ 125 BGB.
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Geschäftsfähigkeit prüfen
Damit der Vertrag wirksam ist, müssen beide Vertragspartner geschäftsfähig sein. Mit seinen 17 Jahren ist Thomas noch minderjährig und nur beschränkt geschäftsfähig§§ 2, 106 BGB.
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Zustimmungserfordernis
Schließen beschränkt Geschäftsfähige einen Vertrag, hängt dessen Wirksamkeit von der Zustimmung der Eltern ab§ 107 BGB. Eine Zustimmung liegt nicht vor. Verträge Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern sind schwebend unwirksam§ 108 Abs. 1 BGB.
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Ausnahmen prüfen
Eine Zustimmung ist ausnahmsweise entbehrlich bei rein rechtlich vorteilhaften Verträgen§ 107 BGB — hier nicht einschlägig, da Thomas zur Kaufpreiszahlung verpflichtet wird. Auch der „Taschengeldparagraph"§ 110 BGB greift nicht, da Ratenzahlungsverträge nicht darunterfallen. Ebenso wenig war das Auto für eine von den Eltern gestattete Erwerbstätigkeit notwendig§ 113 Abs. 1 BGB — dem Kaufvertrag lagen allein private Motive zugrunde.
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Ergebnis
Der Kaufvertrag bedarf der Genehmigung der Eltern§ 108 Abs. 1 BGB oder des inzwischen volljährig gewordenen Thomas selbst§ 108 Abs. 3 BGB. Da eine solche Genehmigung nicht vorliegt, ist der Vertrag derzeit schwebend unwirksam.
Weitere Lerntechniken für die Prüfungsvorbereitung
Neben der verteilten Wiederholung gibt es weitere Techniken, die sich in der Praxis der Rechtsprüfungsvorbereitung bewährt haben. Sie lassen sich gut miteinander kombinieren und sprechen unterschiedliche Lerntypen an.
Erklären Sie einen Rechtsbegriff oder ein Prüfungsschema so, als würden Sie ihn einer fachfremden Person beibringen — in einfachen, eigenen Worten, ohne Fachjargon als Krücke zu benutzen. Überall dort, wo Ihnen die Erklärung schwerfällt oder Sie ins Stocken geraten, liegt eine Wissenslücke. Diese Lücken sind wertvoller als jede weitere Wiederholung des bereits Verstandenen, weil sie genau zeigen, wo noch nachgearbeitet werden muss.
Zeichnen Sie Zusammenhänge zwischen Normen, Ausnahmen und Rechtsfolgen selbst auf, anstatt nur vorgefertigte Schaubilder zu betrachten. Das aktive Erstellen einer eigenen Grafik zwingt dazu, die Systematik wirklich zu durchdringen, und bleibt erfahrungsgemäß deutlich besser im Gedächtnis haften als das reine Betrachten fremder Darstellungen.
Der eingangs erwähnte Satz „Zwei Juristen — drei Meinungen" lässt sich in der Lerngruppe unmittelbar erleben: Diskutieren Sie strittige Fallkonstellationen gemeinsam und fragen Sie sich gegenseitig Prüfungsschemata ab. Der Perspektivwechsel deckt Denkfehler auf, die man beim einsamen Lernen am Schreibtisch leicht übersieht — und die Notwendigkeit, den eigenen Lösungsweg laut zu erklären, festigt das Verständnis zusätzlich.
Bearbeiten Sie Altprüfungen möglichst frühzeitig und unter Zeitdruck, statt sie erst kurz vor der Prüfung anzusehen. So gewöhnen Sie sich an das Format der Fragestellungen, üben ein realistisches Zeitmanagement für die einzelnen Aufgabenteile ein und erkennen wiederkehrende Prüfungsschwerpunkte, auf die sich die Wiederholung gezielt konzentrieren lässt.
Typische Fehler bei der Prüfungsvorbereitung vermeiden
Aus der Praxis lassen sich einige wiederkehrende Fehler beobachten, die sich mit etwas Vorbereitung gut vermeiden lassen:
- Nur das Skript, nie den Gesetzestext lesenWer ausschließlich zusammenfassende Unterlagen durcharbeitet, ohne parallel im Gesetz nachzuschlagen, verliert die Fähigkeit, unbekannte Normen selbständig zu erschließen — genau diese Fähigkeit wird in der Prüfung jedoch verlangt.
- Wiederholungen zu spät beginnenWer erst kurz vor der Prüfung mit der Wiederholung startet, kämpft gegen die volle Wirkung der Vergessenskurve an. Engmaschige, frühzeitig verteilte Wiederholungen sind deutlich effizienter als ein einzelner langer Lernmarathon am Ende.
- Den Lösungsweg nicht darstellenWer in der Prüfung nur das Ergebnis nennt, statt den Gedankengang nachvollziehbar aufzuschreiben, verschenkt Punkte — selbst wenn das Ergebnis am Ende richtig ist. Die Korrektorin oder der Korrektor kann nur bewerten, was auf dem Papier steht.
- Ausnahmen vor dem Grundfall prüfenEine saubere Fallprüfung stellt zunächst den Standardfall dar und geht erst danach auf Ausnahmeregelungen ein. Wer diese Reihenfolge vertauscht, wirkt unsystematisch und läuft Gefahr, wichtige Zwischenschritte zu überspringen.
- Zeitmanagement in der Prüfung vernachlässigenAuch inhaltlich gut vorbereitete Kandidatinnen und Kandidaten verlieren Punkte, wenn sie sich bei der ersten Aufgabe zu lange aufhalten. Eine grobe Zeiteinteilung vorab — orientiert an der Punkteverteilung der Aufgaben — schützt davor, am Ende in Zeitnot zu geraten.
Fazit
Das Fach Recht in der Weiter- und Aufstiegsfortbildung verfolgt keine Ausbildung zur Juristin oder zum Juristen — wohl aber ein solides Grundverständnis, das im beruflichen Alltag zuverlässig anschlägt, wenn etwas rechtlich „nicht stimmt". Wer die Prinzipien und Zusammenhänge des Rechtssystems versteht, statt nur einzelne Antworten auswendig zu lernen, profitiert davon weit über die Prüfung hinaus.
Kombinieren Sie dazu gezielt verteilte Wiederholung, aktives Abrufen, eigene Schaubilder und den regelmäßigen Blick ins Gesetz — dann steht einer erfolgreichen Prüfungsvorbereitung nichts im Wege.
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